Die existenzielle Frage zur Zukunft der Anwaltschaft stellt diese Woche die LTO. Diese Frage ist jedoch vorerst mit einem klaren Nein zu beantworten. Der Grund liegt im sog. Anwaltszwang. Hilfsweise erinnere ich an das Rechtsdienstleistungsgesetz.

Es kann somit dahinstehen, ob eine von Rechtslaien angelernte KI trotz mangelnden Examens mehr von Jura versteht, als ein Jurist nach absolvierter Zugangsprüfung. Es kann daher auch dahinstehen, ob eine solche KI eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Auch Fragen der Rechtsethik und einer möglichen Bias der KI können dahinstehen. Es kann einfach alles dahinstehen, weil es derzeit schlichtweg nicht zulässig ist.

Man kann es auch ganz kurz formulieren: Nicht die KI schafft die Anwaltschaft ab, sondern allenfalls der Gesetzgeber.