Im Jahre 2017 hat sich vermeintlich himmelschreiendes Unrecht ereignet: Die italienischen Staatsanwaltschaft beschlagnahmte ein Rettungsschiff der NGO „Jugend Rettet“ und ermittelte gegen „ehrenamtliche Retter“ wegen Beihilfe zur illegalen Migration. Was erlaube Italia?

Die Süddeutsche Zeitung hat natürlich sofort die Fakten gecheckt und kam zu dem Ergebnis, dass an dem Vorwurf wohl nichts dran sei. Auch der Spiegel ist den „ehrenamtlichen Rettern“ natürlich sofort beigesprungen. Im Januar 2018 stellte er die Frage „Stimmt das?“ und kam zu folgender Einschätzung:

Alle, die an der Rettung der Menschen beteiligt seien, heißt es in dem Bericht, spielten unbeabsichtigt den Verbrechern in die Hände. Von einer bewussten Zusammenarbeit zwischen Schleusern und Helfern ist aber nicht die Rede. Doch einigen Politikern reicht der bloße Verdacht. Sebastian Kurz, heute Kanzler in Wien, zu dem Zeitpunkt noch österreichischer Außenminister, fordert, „den NGO-Wahnsinn“ im Mittelmeer zu beenden. In Italien soll Carmelo Zuccaro, Leiter der Staatsanwaltschaft von Catania, dem Parlament am 9. Mai Beweise für eine Zusammenarbeit der Helfer mit den Kriminellen vorlegen. Aber er liefert nur „Verdachtsmomente“ und „Ermittlungshypothesen“. Niemals seien NGOs „Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von Catania“ gewesen, versichert er. Da sind die Ermittlungen seiner Kollegen in Trapani schon voll im Gange.

Das Ding nennt sich „Anfangsverdacht“. Liegt ein solcher vor, wird ermittelt. Aus dem „Anfangsverdacht“ wird ein „hinreichender Tatverdacht“, sofern die Verurteilung in einer späteren Verhandlung wahrscheinlicher ist, als ein Freispruch. Liegt „hinreichender Tatverdacht“ vor, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. All dies ist mittlerweile geschehen. In Italien wurde im Mai 2022 Anklage erhoben. Die Berichterstattung über den Prozessverlauf befindet sich allerdings hinter einer Paywall (hier und hier). Dem Focus liegen nun Akten vor, die den Tatvorwurf erhärten sollen. Die wurden höchstwahrscheinlich aus Italien geleaked, weil die Bundesregierung Geld an NGOs auszahlen möchte.

Es gibt jedoch noch einen Lichtblick: Bis zur Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.