Vor 40 Jahren fragte der Spiegel unter dem Titel „Was dürfen die eigentlich?„, was die (gemeint sind V-Leute in staatlichem Auftrag) eigentlich dürfen. Vor wenigen Tagen berichtete die LTO, dass nun endlich ein entsprechender Kabinettsbeschluss vorliege. Ein Highlight der Regelungen lautet sinngemäß:
„Explizit zulässig sein soll der Einsatz von V-Personen künftig nur bei bestimmten Straftaten von erheblicher Bedeutung wie etwa bei Drogenkriminalität, Waffenhandel und Staatsschutzdelikten. Ihr Einsatz darf zudem nur erfolgen, wenn die Aufklärung durch andere Maßnahmen nicht möglich oder ausreichend erfolgsversprechend ist.“
Damit können die Bürger endlich aufatmen, denn bei Straftaten von unerheblich Bedeutung werden keine V-Leute mehr eingesetzt. Mir ist diesbezüglich zwar kein einziger Fall bekannt, aber die muss es wohl gegeben haben, andernfalls wäre diese Regelung im Hinblick auf die bisherige Praxis überflüssig.
Auch die personelle Auswahl der V-Leute soll künftig eingeschränkt werden: Nicht (mehr) angeworben werden sollen z.B. Szene-Mitglieder, die bereits an einem Aussteigerprogramm teilnehmen. Auch hauptberufliche V-Leute soll es nicht (mehr) geben. Sogar Parlamentarier, wie z.B. Bundestagsabgeordnete, will man nicht (mehr) anwerben. Ferner soll es für den Einsatz von V-Leuten einen Richtervorbehalt geben, wobei sich natürlich die Frage stellt, ob dieser Vorbehalt in der Praxis schon jemals etwas signifikant bewirkt hat. Last but not least soll es ein spezielles Zeugnisverweigerungsrecht für V-Leute geben. Der Klassiker, die rechtsstaatswidrige Tatprovokation, bleibt natürlich weiterhin erlaubt, denn andernfalls könnte man sich den ganzen Aufwand sparen. Insoweit ist die Überschrift der LTO ganz witzig, denn die Regelung zur Tatprovokation ist dieselbe, wie bisher. Die dürfen natürlich weiterhin alles machen.
P.S.: Dass der Einsatz von V-Leuten ausländischer Dienste nicht geregelt werden konnte, liegt auf der Hand. Dass sich Abgeordnete von der Stasi, oder auch vom britischen MI6 anwerben ließen, ist zwar in gewisser Weise bedauerlich, war aber für die Bundesregierung nicht immer von Nachteil.
P.P.S.: Der bekannteste V-Mann in den USA aus der McCarthy-Ära war Herbert A. Philbrick. Auf Basis seiner Memoiren wurde eine TV-Serie produziert.