Frei nach dem Motto des Volksgerichtshofs, Recht sei, was dem Volke nützt, soll sich nun der Internationale Gerichtshof (IGH) zum Vertreter der gesamten Menschheit aufschwingen und weltweit demokratisch gewählte Regierungen dazu verpflichten, heutige und künftige Generationen vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Besonders makaber ist daran, dass diese Initiative u.a. aus derselben ideologischen Richtung befeuert wird, die sich auch für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzt. Insoweit scheinen die Rechte künftiger Generationen egal zu sein.
Nun könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass uns das, was der IGH entscheidet, Wurst sein könne, ist es aber nicht. Es gibt nämlich einen winzigen Haken, den Art. 25 GG. Das ist eine Hintertür, die man in unsere Grundgesetz eingebaut hat, damit die bösen Deutschen nicht auf dumme Ideen kommen. Die Reichweite dieser Norm wird u.a. durch den IGH bestimmt. Da die Bundesregierung selbstverständlich verfassungstreu agiert, oder sich zumindest größtmögliche Mühe gibt, wird sie selbstverständlich auch allen Anordnungen aus Den Haag Folge leisten. Was diese konkrete Idee anbetrifft, besteht daran ohnehin kein Zweifel, denn die Bundesregierung hat den Antrag unterstützt. Es fehlt nur noch die Frage: Wollt ihr den totalen Klimaschutz?
Nachtrag (03.12.2024): Mögliche Entwarnung könnte völlig überraschend aus der Antarktis kommen. Irgendwelche sog. „Experten“ haben mal wieder irgendeinen besorgniserregenden Zusammenhang entdeckt. In dem Focus-Artikel kommt neun mal das Wort „könnte“ vor. Es könnte allerdings auch ganz anders kommen. Das hat ein Blick in die Glaskugel an sich. Warum liegen sog. „Experten“ so oft falsch? Auch darauf haben sog. „Experten“ eine Antwort.