Die Berliner Zeitung bringt eine Schlagzeile, die Desinformation in Reinform darstellt. Nicht nur wird die entscheidende Information weggelassen, auch die Skandalisierung mit Ausrufezeichen entbehrt jeder Grundlage.

Mal abgesehen davon, dass es sich hier offenkundig um Notwehr gegen einen potentiell tödlichen Messerangriff gehandelt hat und das UZwG insoweit keinerlei Rolle spielte, ist der Schusswaffengebrauch gem. § 12 Abs. 3 UZwG nur gegen Personen verboten, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden. Als „Kind“ gilt, vgl. z.B. § 1 JSchG, wer das 13 Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Durch die Schlagzeile wird jedoch der Eindruck erweckt, es handle sich um unverhältnismäßige Polizeigewalt. Im günstigsten Fall war es Clickbait.