Nachdem es jüngst wieder zu Angriffen auf Personen aus dem rechten Spektrum gekommen ist, dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, wann die ersten politischen Morde geschehen. Die Parallele aus der Weimarer Republik springt förmlich ins Auge. Interessant ist dabei mal wieder die Darstellung in der Wikipedia, die wie üblich knallhart an der Grenze zur Desinformation liegt. Dort findet man unter dem Suchbegriff „politische Morde in der Weimarer Republik“ diese „Auswahl„. Es gibt auch noch eine andere Liste, die man allerdings nur findet, wenn man gezielt danach sucht. Bereits die Überschrift ist auffällig: „Liste von Anhängern der NSDAP, die zwischen 1923 und 1933 bei tatsächlich oder angeblich politisch motivierten Gewalttaten zu Tode kamen„.

Ich prognostiziere, dass die Staatsschutzkammern an den OLGs beim Kampf gegen Rechts künftig das Mordmerkmal „niedrige Beweggründe“ verneinen werden. Wie der Vorsitzende im Fall der sog. „Hammerbande“ ausgeführt hat, ist Rechtsextremen entgegenzutreten nämlich ein „achtenswertes Motiv„. Dieser Satz wird vermutlich Signalwirkung entfalten. Sollten keine anderen Mordmerkmale ersichtlich sein, werden diese Fälle auf Totschlag hinauslaufen.

Wir leben in spannenden Zeiten, in denen nicht nur auslandsfinanzierte apokalyptische Endzeitsekten die Rechtsordnung einem Stresstest unterziehen dürfen. Auch bei Tötungsdelikten wird das Strafrecht absehbar einer solchen Belastungsprobe ausgesetzt werden. Dies geschieht nicht in etwa, weil der Staat handlungsunfähig ist, sondern, weil es politisch opportun ist. In der totalitären Demokratie wird die Bekämpfung feindlich-negativer Kräfte auf private Akteure ausgelagert. Dafür wurde im Jahre 2014 eigens die sog. „Extremismusklausel“ abgeschafft. Sollten Tatverdächtige von der Polizei aufgegriffen werden, ermittelt die Staatsanwaltschaft bisweilen „offenkundig halbherzig„, oder die staatliche Justiz urteilt auch mal sehr milde. So lebt man Demokratie.

Update (05.10.2023): Angeblich, mutmaßlich, nichts genaues weiß man nicht, aber so ein Angriff mit einer Spritze, der beim Opfer einen anaphylaktischen Schock auslöst, kann durchaus einen Mordversuch (Mordmerkmal: Heimtücke) darstellen. Zumindest dürfte es eine gefährliche Körperverletzung sein.

Update (22.12.2023): Erwartungsgemäß wurde das Verfahren eingestellt.

Update (19.04.2023): Die BZ meldet einen Angriff, bei dem des zum Einsatz von Messern gekommen ist. Der erste Tote ist nur noch eine Frage der Zeit.