Die Bundestagspräsidentin möchte härter gegen „pöbelnde“ Abgeordnete durchgreifen. Das Ordnungsgeld, welches 2021 für eine „nicht nur geringfügige Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages“ eingeführt wurde, soll daher von 1.000 € auf 2.000 € erhöht werden.

Ihr frommer Wunsch in allen Ehren, aber das ist offenkundig verfassungswidrig. Ein Blick in Art. 46 GG genügt. Das Zauberwort lautet „Indemnität„. Dass dies der Bundestagspräsidentin unbekannt ist, mag mangels Jurastudiums zu verzeihen sein, aber ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter müssen es wissen. Abgeordnete dürfen alles sagen, was sie wollen, sie dürfen lügen und sie dürfen auch rumpöbeln, sofern es keine verleumderische Beleidigung darstellt.