Während man sich in Deutschland vor wenigen Jahren in Sexualdelikten zum „Nein-heißt-Nein“ durchgerungen hat, geht Spanien einen Schritt weiter und kehrt die Beweislast um. Dort wurde nun „Nur-Ja-heißt-Ja“ verabschiedet. Harte Zeiten für „Latin Lover“ und „stürmische Eroberer“. Die Motivation ist in beiden Fällen dieselbe, der rapide Anstieg von Sexualdelikten, insbesondere im Bereich der Gruppenvergewaltigungen.

Exkurs: Selbstverständlich kann man aus diesen Zahlen keine allgemeinen Rückschlüsse auf mögliche Tätergruppen ziehen, behaupten zumindest Wissenschaftler, deren Forschungsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 3 Satz 2 GG durch die Treue zur Verfassung beschränkt ist. Der sog. „Stammtisch“, der heute nur noch im virtuellen Raum der sozialen Netzwerke stattfindet, sieht das natürlich völlig anders. Der entscheidende Punkt ist dabei jedoch, wie immer, dass die Meinung der Bevölkerung keinerlei Rolle spielt, denn wenn es nach dem Mob auf der Straße ginge, hätten wir vermutlich immer noch die Todesstrafe. Gerade dieses Beispiel zeigt, dass die repräsentative Demokratie faktisch eine Form von Betreuung ist, und Politiker die Betreuuer der unmündigen Bevölkerung. Das geht auch nicht anders, denn Unterdurchschnittliche und Durchschnittliche bilden zusammen eine Mehrheit und können damit theoretisch problemlos jede Abstimmung gewinnen. Wer will schon in einem Staat leben, der von einer Koalition aus Mittelmaß und Dummheit als Mehrheitsbeschaffer regiert wird? Hoffentlich wir alle, denn Eliten sind bekanntlich eine Gefahr für die Demokratie.

Was bedeutet „Nur Ja heißt Ja“ in der Praxis? In der Praxis bedeutet das, dass es für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung ausreicht, wenn die sexuelle Handlung bewiesen ist und der Angeklagte das Einverständnis des Opfers nicht gerichtsfest beweisen kann, also im Prinzip der Normalfall jeder außerehelichen Beziehung, wobei die Ehe per se mittlerweile kein Rechtfertigungsgrund mehr ist. Nun ist es natürlich so, dass Willenserklärungen auch konkludent abgegeben werden können, z.B. durch ein zustimmendes Nicken. In einer Verhandlung wird dies auch im Zweifel der Vortrag, bzw. die Schutzbehauptung, des Angeklagten sein. Damit kommt es im Ergebnis darauf an, wem das Gericht glaubt, dem Angeklagten, oder dem Opfer. Ich prognostiziere, dass die Glaubwürdigkeit dabei unterschwellig am optischen Erscheinungsbild festgemacht wird. Ein junger Brad Pitt hätte vor Gericht deutlich bessere Chancen, mit diesem Vortrag durchzukommen, als ein idealtypischer „alter Sack“. Dabei darf auch nicht der Faktor unterschätzt werden, dass „der“ typische Richter heutzutage weiblich ist. Wer sich nicht mit einer Strafanzeige erpressen lassen will, sollte sich vor dem Akt das schriftliche Einverständis besorgen, zur Sicherheit unter Beziehung eines Anwalts. Da sollte die Romantik des Augenblicks aus Gründen der Vernunft zurückstehen.