Irgendeine Kleinpartei hat Anzeige gegen die Endzeitsekte „Letzte Generation“ wegen Nötigung von Verfassungsorganen erstattet. Nice try, aber leider völlig daneben. § 105 StGB spricht explizit von Gewalt oder Drohung mit derselben. Physische(!) Gewalt gegen Verfassungsorgane liegt bei Sitzblockaden gegen Dritte gerade nicht vor, allenfalls psychische, aber die reicht nicht aus. Das ist die Quintessenz des Sitzblockaden-II-Urteils des BVerfG aus dem Jahre 1995. Das Urteil ist zwar eine Fehlentscheidung, vgl. die abweichenden Voten der drei überstimmten CDU-Richter, aber das interessiert niemand.

An Nötigung von Verfassungsorganen hätte man im Zusammenhang mit der Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen im Jahre 2020 denken können, aber das vermeintliche Opfer sagt ja selbst, dass ihn niemand zum Rücktritt gezwungen hätte. Wenn er das sagt, dann wollen wir ihm das auch glauben.