Der Focus hat letztes Jahr auf eine vermeintliche Rechtslücke in § 23 Abs. 1c S. 3 StVO aufmerksam gemacht: Der Normtext stellt explizit auf den Fahrzeugführer ab, nicht auf den Beifahrer. Nun ging vor wenigen Tagen durch die Presse, dass auch dem Beifahrer die Blitzer-App-Nutzung verboten sei. Das lag natürlich in erster Linie daran, dass die Meldung über den Verteiler der dpa gelaufen ist. Offenbar sollte hier ganz Deutschland informiert werden.

Unterschlagen wurden dabei jedoch folgende Details:

  1. Die Entscheidung erging vom OLG Karlsruhe für den Gerichtsbezirk des OLG Karlsruhe. Andere OLGs aus anderen Gerichtsbezirken können das – zumindest theoretisch – anders sehen. Es dürfte allerdings unwahrscheinlich sein.
  2. Das Handy lag in der Mittelkonsole und wurde vom Fahrzeugführer bei der Polizeikontrolle beiseite geschoben. Dies ist ein deutliches Indiz dafür, dass er die App-Funktion selbst genutzt hat. Die Eigentumsverhältnisse am Handy sind selbstverständlich unbeachtlich.
  3. Er blieb damit auch selbstverständlich auf den gesamten Verfahrenskosten sitzen. Die 100 € Bußgeld sind dabei lediglich Peanuts. Gut, vermutlich war er rechtsschutzversichert. Andernfalls wäre er schlecht beraten gewesen.

Wie es rechtlich zu beurteilen ist, wenn nur der Beifahrer das Handy benutzt und die Warnung mündlich erfolgt, ist weiterhin ungeklärt, denn dieser Fall wurde hier nicht entschieden. Insoweit dürfte sich der ADAC zu früh gefreut haben. Auf mich wirkt die Berichterstattung wie gut gemeinte Desinformation. Möglicherweise hat das OLG Karlsruhe dazu in einem sog. „orbiter dictum“ Stellung genommen. Der Urteilstext liegt bislang leider noch nicht vor. Stellen Sie sich jedoch einfach mal vor, ein Dritter am Straßenrand benutzt eine Blitzer-App und macht entsprechende Signale. Hat sich der Fahrzeugführer diese Information dann auch zunutze gemacht, wenn er rechtzeitig bremst? Wo liegt die Grenze? Da kann ja jeder kommen, im Zweifel sogar sog. „Aktivisten“.

Nichtsdestotrotz möchte natürlich auch ich wie üblich meine vorbildliche Einstellung signalisieren: Don’t try this at home! Blitzer-App gar nix gut!