Das, was alle bereits wussten, inklusive der Bundesregierung, wurde nun vom VG Köln auf Antrag von Google und Meta im Eilverfahren entschieden: Das NetzDG verstößt zumindest teilweise gegen EU-Recht. Der Clou ist natürlich, dass diese Entscheidung nur „inter partes“ wirkt, also nur zwischen den Beteiligten, denn das VG Köln hat insoweit keine Verwerfungskompetenz. Ob das Verfahren von der Bundesrepublik Deutschland weiterbetrieben wird, steht allerdings in den Sternen. Spätestens im Hauptverfahren wird ein entsprechender Vorlagebschluss ergehen und das NetzDG dürfte kassiert werden.