Die Tagesschau berichtet über einen Fall von Jugendkriminalität:

Die drei Jugendlichen stehen im Verdacht, das Opfer mit Fäusten und Messerstichen getötet zu haben. Nach jetzigem Ermittlungsstand wird ihnen Totschlag vorgeworfen. Wie es zu der gewalttätigen Auseinandersetzung gekommen ist, ist noch unklar. Mindestens zwei von ihnen sollen vorher strafrechtlich noch nicht auffällig gewesen sein.

„Mindestens zwei“ (der drei Beschuldigten). Das ist eine auffällig relativierende Formulierung. Was ist mit dem Dritten?

Am Schluss wird noch erwähnt, dass die Polizei eine Mordkommission gebildet hat. Niedrige Beweggründe?

 

Exkurs: Als Student habe ich mal versucht, meiner Mutter (1928-2009) den Unterschied zwischen Mord und Totschlag zu erklären. Beim Mord kommen sog. „Mordmerkmale“ hinzu, die abschließend im Gesetz aufgezählt sind. Daraufhin sagte meine Mutter, das wäre falsch. Mord sei die geplante Tötung! Damit hatte sie sogar Recht, allerdings nur bis 1941, denn damals wurde die sog. „Tätertyplehre“ in Gesetzesform gegossen, die noch heute gilt. An dieser Anekdote sieht man, dass das Laienverständnis im Strafrecht bisweilen stark vom geltenden Recht abweichen kann. Manche bekommen ihr Update nie.