Aktuell sieht es ganz danach aus, dass die deutsche Bevölkerung in absehbarer Zeit mangels Vermögensmasse nicht mehr viel zu veerben hat. Falls Sie jedoch noch zu den privilegierten Personen mit Nazi-Hintergrund gehören, die mit ihrem Ableben andere Menschen beglücken können, so hat die UNO-Flüchtlingshilfe einen wundervollen Vorschlag für Sie: Helfen Sie Menschen auf der Flucht.

Wenn Sie die Ungleichheit in Deutschland nicht weiter verschärfen wollen, können Sie z.B. ihre Kinder auf den Pflichtteil setzen. Die haben auch bestimmt vollstes Verständnis dafür, und wenn nicht, dann steht Ihnen § 189 StGB posthum zur Seite. 60 Tagessätze für die Staatskasse schaffen die nötige Ruhe.

Denken Sie immer daran: Das Testament gibt es nur deshalb, damit die Kirche erben kann, denn zuvor blieb das Erbe – ähnlich dem Firmenvermögen – in der Familie. Lediglich der verstorbene „Familienvorstandsvorsitzende“ wurde ersetzt.

„Die germanischen Völker kannten kein Testamentund auch Schenkungen von Todes wegen konnten die nächsten Erben wegen ihres Erbenwart- bzw. des Beispruchsrechts zurückfordern. Die Kirche war jedoch auf den Erwerb von Grund und Boden angewiesen, um ihre karitativen Aufgaben (Versorgung der Armen und Kranken) erfüllen und ihren Klerikern eine Lebensgrundlage bieten zu können, denn ihre sonstigen Einnahmen (freiwillige Gaben, Zehnt, Stolgebühren) reichten dafür nicht aus. Sie setzte deshalb durch, dass jeder Erblasser um seines Seelenheils willen (pro salute animae) über einen Teil seines Vermögens letztwillig verfügen und der Kirche zuwenden durfte.“ – Dieter Strauch, „Mittelalterliches Recht„.

P.S.: Wenn Sie der UNO nicht vertrauen, dann können Sie ihr Vermögen auch weiterhin der Kirche vererben. Das kommt letztlich auf dasselbe heraus.