Der umstrittene Medienmacher Julian R. behauptet auf der umstrittenen Plattform X (vormals Twitter), der Bundeslandwirtschaftsminister, übrigens ein ehemaliger Kindergärtner, hätte sich verplappert und zugegeben, dass der Staat Kontrolle über die Gerichte habe.

 

 

Das stimmt so nur bedingt, denn der Staat hat grundsätzlich nur Kontrolle über die Personalauswahl. Richter werden von einem Richterwahlausschuss gewählt. Diesem Richterwahlausschuss gehören Richter und Politiker an. Diese wiederum sind die Nachfolger derjenigen Personen, die aufgrund ihrer „Zuverlässigkeit“ von den Alliierten in die entsprechenden Ämter und Positionen gebracht wurden. Insoweit gilt der Dominoeffekt.

 

 

Dennoch kommt es immer mal wieder zu bedauerlichen Ausreißern. Dies wird nach Möglichkeit korrigiert (z.B. hier und hier). Sollten z.B. Strafgerichte nicht zum gewünschten Ergebnis kommen, kann die weisungsgebundene Staatsanwalt Rechtsmittel einlegen. Spätestens beim Bundesgerichtshof haben wir es mit einer rein politischen Besetzung durch Lizenzparteien zu tun. All dies soll letztlich ein Gegenmodell zur Justizlenkung im Dritten Reich darstellen.

P.S.: Was geschah nach dem Krieg mit den Amtsvorgängern der „neuen“ Richter? 35 von 39 Richtern des Reichsgerichts starben in NKWD-Speziallagern.