Nachdem das LG Ingolstandt bereits entschieden hatte, dass es bezüglich des Gendersprech kein Recht gäbe, in Ruhe gelassen zu werden, ist nun ein Berufungsverfahren vor dem OLG München anhängig. Es geht dabei um die Frage, ob sich Arbeitnehmer durch Formulierungen des Arbeitgebers, wie z.B. „Der_die BSM-Expert_in ist qualifizierte_r Fachexpert_in“, am Arbeitsplatz belästigen lassen müssen.

Ich prognostiziere, dass der_die Arbeitnehmer_in auch in der_die_das Berufungsinstanz unterliegen wird. Meine Begründung ist jedoch nicht juristisch, sondern vielmehr historisch. Es gibt zwar auch eine historische Auslegung von Rechtsnormen, die Anwendung derselben wäre jedoch im vorliegenden Fall nicht unbedingt politisch korrekt und könnte die Bevölkerung verunsichern. Deshalb wird man sich einer Hilfsüberlegung bedienen. Notfalls lässt man die Entscheidung einfach vom Himmel fallen, frei nach dem Motto: Und darum schloss sie messerscharf, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.

Bei der Aufzwingung des Gendersprechs geht es im Kern um Reeducation, wie sie nach 1945 in Deutschland und in Japan erfolgreich angewendet wurde.

 

 

Ein anderer Begriff wäre z.B. Gehirnwäsche. Wäsche klingt im Übrigen auch viel besser, denn der Dreck muss weg. Es hat auch hervorragend geklappt: Vor der Umerziehung waren ca. 95% für das bisherige System, hinterher waren ca. 95% dagegen und hielten die Kriegspropaganda der Sieger für wahr. Selbstverständlich ist völlig egal, ob die Bevölkerung diese Gehirnwäsche wünscht. Das wäre ja noch schöner. Nein, der Gendersprech wird systematisch erzwungen, am Arbeitsplatz, in den Schulen, in den Medien, überall. In 75 Jahren, drei Generationen später, werden ca. 95% der deutschen Bevölkerung Gendersprech für völlig natürlich halten und sich verständnislos fragen, wieso man es früher anders gehandhabt hat. Das wird eisenhart durchgezogen.

Künftig wird der sog. „Tendenzbetrieb“ nicht mehr die Ausnahme darstellen, sondern die Regel. Audi macht dabei nur den Anfang.

Update (17.01.2024): Mit etwas Verspätung komme ich der Chronistenpflicht nach und melde, dass meine Einschätzung zutreffend war.