Aufgrund der akuellen und insbesondere zu erwartenden künftigen Wohnungsnot, sind sog. „Wissenschaftler“ – ich befürchte, dass dieser Begriff eines Tages nicht mehr positiv besetzt sein wird – u.a. auf folgende brilliante Idee gekommen: Mieterschutz soll für alte Menschen entfallen, sofern sie über ihren Verhältnissen leben. Gegenüber der Anregung eines japanischen Wissenschaftlers, die Alten sollten doch bitte Massenselbstmord begehen, halte ich dies zumindest für ein milderes Mittel. Ok, über solche Themen scherzt man nicht, aber wie anders soll man solche Vorschläge sonst verstehen, als einen dummen Witz? Entweder man zwingt alle, wie in der guten alten DDR, in die genormte „Platte„, oder man lässt es bleiben. Das Alter ist jedenfalls derzeit noch ein unzulässiger Anknüpfungspunkt. Man kann allerdings § 1 AGG an Art. 3 Abs. 3 GG anpassen, denn im Grundgesetz ist vom Alter keine Rede.