Die Aussage eines Ex-EU-Kommissars zur Annullierung der Wahl in Rumänien sorgt für Verunsicherung. Könnte die EU die Bundestagswahl annullieren?
Dazu ein Faktencheck von Euronews: Frau von der Leyen hat die Wahl in Rumänien nicht annulliert. Es war das rumänische Verfassungsgericht. Ob das rumänische Verfassungsgericht dabei auf Wunsch oder gar auf Anweisung der EU gehandelt hat, ist zumindest nicht unser Problem.
Die Bundestagswahl kann in Deutschland nur vom Bundesverfassungsgericht rückgängig gemacht werden. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die Äußerungen der damaligen Bundeskanzlerin zur Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten im Jahre 2020 verfassungswidrig waren. Die EU hat zumindest unmittelbar keine Eingriffsbefugnis gegen Deutschland. Alles andere ist eine Frage von § 105 StGB.
Exkurs zum historischen Kontext: Die Zeiten der Ruhrbesetzung sind lange vorbei, fast punktgenau 100 Jahre.