Die LTO, die unbestreitbar eine Vorliebe für juristischen Aktivismus hat, berichtet mal wieder über juristischen Aktivismus. Der Politiker/Aktivist/Journalist Arne S. hat auf einer aktivistischen Medienplattform drei Beschlüsse des AG München aus einem laufenden Verfahren gegen Mitglieder der Endzeitsekte „Letzte Generation“ gepostet. Damit verstieß er evident gegen § 353d Nr. 3 StGB. Das wusste er auch, aber er hält diese Norm für verfassungswidrig. Das ist zumindest seine private Rechtsansicht. Jede Wette, dass er bereits ein Team von Anwält:innen (m/w/d) am Start hat, die das Verfahren im Zweifel bis zum Bundesverfassungsgericht treiben werden.

Ich bin gespannt, ob Letzteres seine Rechtsprechung aus dem Jahre 2014 ändern wird. Seither hat sich zumindest die Besetzung geändert. Neues Spiel, neues Glück! In jedem Fall werden die Kolleg:innen für ihren mühevollen Kampf um das Recht von irgendwelchen NGOs mit Sicherheit angemessen entlohnt werden. Insoweit muss ich meine eigenen Lebensentscheidungen anzweifeln. Vielleicht hätte auch ich einen Verein gründen sollen, der mich aus Spendengeldern für „Strategische Klagen“ bezahlt. Ein schönes Geschäftsmodell für Anwälte, die sich nicht voll ausgelastet fühlen, ist es mit Sicherheit.

Auch die Kosten-Nutzen-Relation für Arne S. dürfte positiv ausfallen. Ihm droht allenfalls eine (Geld)Strafe im Marginalbereich, die er, oder ggf. auch ein unbekannter Oberer, aus der Portokasse bezahlen kann. Einsitzen, wie früher, muss er dafür jedenfalls nicht. Eine billigere Werbung gibt es auch nicht.