Anfang der 90er Jahre lachte ganz Amerika über „Herman the German„, einen deutschen Investmentbanker, der sich an der Wall Street abzocken ließ. Wenn die neuste Meldung der BILD-Zeitung zutrifft, dürfen sich die amerikanischen Leser in absehbarer Zeit auf eine Neuauflage dieser Story freuen, denn die Bundesregierung möchte angeblich künftig mit deutschem Rentenkapital an der Börse Gewinne erwirtschaften. Eine super Idee! Das klappt bestimmt. Sollte es nicht klappen, ist das Geld nicht weg. Es ist lediglich woanders, z.B. bei Freunden von der Wall Street, wo gerade die Korken knallen.

Thematisch passt dazu das sog. „Mündelgeld„. Dieser Begriff stammt aus einer Zeit, als das Betreuungsrecht noch Vormundschaftsrecht hieß. Der Betreuer (Vormund) durfte das Geld des Betreuten (Mündel) nicht einfach an der Börse „investieren“, sondern es mussten sichere (sic!) Anlageformen gewählt werden, die noch bis zum 01.01.2023 explizit in § 1807 a.F. BGB aufgezählt waren. Dazu gehörten unter anderem Bundesanleihen. Wollte der Betreuer davon abweichen, bedurfte er einer Genehmigung. Deshalb dürfte die Geschichte in letzter Konsequenz vor dem Verfassungsgericht landen.

Als einzige Erklärung fällt mir ad hoc dazu ein, dass deutsche Rentner offenbar durch Investitionen in Rüstungskonzerne, denn das Geld wird vermutlich in die USA wandern, künftig mittelbar den Ukrainekrieg finanzieren sollen. Ist das eine gute Börsenwette? Das hängt davon ab, wer gewinnt. Momentan sieht es nicht ganz so gut aus, aber das können bzw. sollen deutsche Rentner, die man nicht gefragt hat, möglicherweise durch ihre Opferbereitschaft ändern.

 

Nachtrag (09.03.2024): Auch dieser super Anlagetipp basiert auf der Fehlvorstellung, man könne an der Börse irgendwie Geld kaufen, oder seine Anlage zumindest verzinsen. Nein, es ist und bleibt eine Wette. Das Geld ist erst mal weg, und Sie müssen jemanden finden, der ihnen das Papier wieder abkauft. Sollte die Aktiengesellschaft, in die Sie „investiert“ haben, insolvent werden, was heutzutage leider keine Seltenheit ist, lohnt sich ein Blick in § 199 InsO.