Die ZEIT schlägt Alarm. Ist es wirklich wieder an der Zeit für die Internierung von vermeintlichen Straftätern? In den USA scheint man diesen Weg gehen zu wollen. Natürlich nicht alle, denn die Maßnahme ist „umstritten“, wie alles immer „umstritten“ ist, was der bei uns herrschenden Narrative widerspricht.

Wenn man als patentierter Demokrat und selbsternannter Parzival des Rechtsstaats den ersten Schock überwunden hat, sollte jedoch klar werden, dass es sich bei dieser Maßnahme um Repression und nicht um Prävention handelt. Die Betroffenen werden nicht einfach so aufgegriffen und weggesperrt, sondern es muss schon etwas passiert sein, d.h. die Inhaftierung erfolgt – genau wie bei der Untersuchungshaft – nur auf Basis eines Verdachtsmoments. Das hat sogar der Journalist von der ZEIT erkannt, lediglich anscheinend nicht so wirklich verstanden.

„Dabei muss die Schuld wegen des konkreten Delikts nicht unbedingt nachgewiesen sein. Ein Verdachtsmoment reicht.“

Bei uns wäre das der sog. „dringende Tatverdacht„, also die hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist. Ferner benötigt die Justiz für die U-Haft gem. § 112 StPO einen Haftgrund und die Maßnahme muss auch noch verhältnismäßig sein. Dies alles geschieht vor dem Hintergrund, dass der Täter selbst das eigentliche Opfer ist, nämlich Opfer unserer Gesellschaft (sog. Milieutheorie), die ihn faktisch zur seiner Tat gezwungen hat. Außerdem gab es da noch die bösen Nazis, von denen wir uns unbedingt abgrenzen müssen, idealerweise in dem wir das komplette Gegenteil tun, wie z.B. Straftäter bei Vergewaltigung zu Bewährungsstrafen zu verurteilen und Bürger zu bestrafen, die sich öffentlich darüber aufregen.