Der Bundeskanzler behauptet, es gäbe angeblich „gute Gründe“ für den Atomausstieg. Sonderbarerweise exististieren diese „guten Gründe“ weder für andere Staaten, noch die Europäische Union. Dies sollte aufhorchen lassen, denn ich bezweifle, dass die Bundesregierung über Sonderwissen verfügt.

Die beliebte Politiker-Worthülse der „guten Gründe“ hat in der Bundesrepublik Tradition, denn Volksabstimmungen auf Bundesebene gibt es bekanntlich aus „guten Gründen“ nicht. Auch beim Euro gab es „gute Gründe„, die gegen eine Volksabstimmung sprachen, wobei die Abschaffung der D-Mark ohnehin bereits beschlossene Sache war. Ferner wird der Bundespräsident aus „guten Gründen“ nicht vom Volk gewählt, sondern von ausgewählten Personen.

Was sind diese „guten Gründe“ für den Atomausstieg? Es ist nicht die Taifun-Gefahr, es ist nicht Tschernobyl und es ist auch nicht die Endlagerfrage.

Um die Hintergründe zu verstehen, ist ein Blick in die Geschichte der völkerrechtlichen Verträge erforderlich, die von der Bundesrepublik unterzeichnet wurden. Da hätten wir zunächst den Euratom-Vertrag aus dem Jahre 1957. Damit wurden deutsche Atomkraftwerke, wie schon zuvor die deutsche Kohle- und Staalproduktion, unter europäische Aufsicht gestellt. Im Jahre 1969 wurde die Bundesrepublik zu Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrages gedrängt. Der nächste Schritt war der 2+4 Vertrag, von dessen Unterzeichnung die Wiedervereinigung abhängig gemacht wurde. Dort steht in Artikel 3 der endgültige Verzicht auf atomare Waffen. Zur gleich Zeit ist Deutschland eines der wenigen Länder der Erde mit natürlichen Uranvorkommen. Dieses Uran wurde nach Kriegsende in Sowjetunion abtransportiert. Seit der Wiedervereinigung wurde es über ein amerikanisches Unternehmen ins Ausland verkauft. 2021 fand der letzte Urantransport statt. Mit der Abschaltung der letzten Atomkraftwerke im Frühling 2023 ist die Gefahr, die von Deutschland für den Rest der Welt ausgeht, dauerhaft gebannt. Das sind die „guten Gründe“, andere gibt es nicht. In den Köpfen ist der Zweite Weltkrieg immer noch nicht zu Ende.

 

[..] Second, that the machine tool industry, steel mills, power houses and important „heavy industries“ be destroyed or taken from German control. While physical operation could be left to Germans, international trustees should determine personnel of management, contracts, investments and foreign arrangements. There would be no reliance upon mere „inspection.“ Control of policy itself would be attained. No cartel arrangements could then be made to restrict foreign production of vital materials. Nor could fifth columns of sabotage and espionage be organized under the respectable guise of business enterprise. Third, that stocks of metals, oil or other strategic war materials in excess of normal domestic consumption be removed from the country and never replentished. – Louis Nizer 1944.