Nachdem neuerdings Panik vor Abmahnungen wegen der Nutzung von Google Fonts gemacht wurde, Ausgangspunkt war ein Urteil des LG München, ließ eine entsprechende Abmahnwelle nicht lange auf sich warten. Wegen des Tatverdachts des (teils) versuchten Abmahnbetruges und der (versuchten) Erpressung kam es nun jedoch in Berlin zu einer Hausdurchsuchung bei einem Anwalt und seinem Mandanten. Der Teufel liegt hier allerdings im Detail, nämlich in der Form der automatisierten Adressgewinnung durch die Beschuldigten mittels einer Software.

Was besagte Entscheidung des LG München anbetrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass sie lediglich „inter partes“ ergangen ist. Das LG München kann zwar einen Beklagten verurteilen, jedoch nicht stellvertretend für die gesamte Bevölkerung. Es ist für die Praxis natürlich dennoch ein gewisses Präjudiz, denn andere Gerichte werden dieses Urteil im Zweifel zitieren. Das heißt aber noch lange nicht, dass es die obersten Gerichte auch so sehen werden. Ein aktivistischer Richter macht noch keinen Sommer.