Die Tagesschau glänzt mit einer bemerkenswerten Überschrift: „Die Polizeigewerkschaft will Traktor-Protest verbieten„.

Eine Gewerkschaft ist ein privater Verein. Sie kann gar nichts verbieten, sondern allenfalls ein Verbot fordern. Dasselbe gilt im Übrigen auch für sonstige Berufsvereine mit pseudo-staatlichem Einschlag, wie z.B. die „PolizeiGrün„, die „Neue Richtervereinigung“ und den „Bund Deutscher Kriminalbeamter„. Solche privaten Berufsvereinigungen können zwar ihre Meinung äußern, wobei im Übrigen das Mäßigungsgebot zu beachten ist, aber mehr auch nicht.