Die neuste Idee des Justizministers ist, dass Gewalt gegen Frauen künftig härter bestraft werden soll. Den Hebel dazu bietet § 46 Abs. 2 StGB. Dort steht:

Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende, [..]

Wenn wir dazu auch noch den Begriff frauenfeindliche anfügen, wie von Buschmann (FDP) geplant, dann gibt es praktisch immer eine Strafschärfung, außer das Opfer ist ein christlicher heterosexueller autochthoner weißer Mann. Das kann man auch umdrehen: Bei denen gibt es künftig einen Strafrabatt.

Wenn es fast nur noch Ausnahmen gibt, wird die Regel zur Ausnahme.