Frei nach dem Motto „das Geld ist nicht weg, es ist nur woanders“, möchte ich zwei Artikel präsentieren, die in relativ kurzer Abfolge erschienen sind:

WELT am 26.10.2023: 10,9 Prozent pro Jahr – Mit dieser ETF-Strategie gelingt der ideale Vermögensaufbau
BR am 05.11.2023: Börsen im Minus: ETF-Sparer sollten nicht in Panik geraten

Zur Abrundung noch ein Hinweis auf § 675 Abs. 2 BGB: Wer einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, ist, unbeschadet der sich aus einem Vertragsverhältnis, einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung ergebenden Verantwortlichkeit, zum Ersatz des aus der Befolgung des Rates oder der Empfehlung entstehenden Schadens nicht verpflichtet.