Der EuGH hat mit seiner neusten Grundsatzentscheidung den langjährigen Kompetenzstreit zu seinen Gunsten geklärt. Das heißt übersetzt, dass der EuGH gerade unser wunderschönes Grundgesetz für subsidiär erklärt hat. Das hatten sich die Alliierten einstmals anders vorgestellt, als sie den Entwurf 1948 in Auftrag gaben. Damit ist auch klar, wie Deutschland dem Käfig entkommen kann: Man begibt sich in einen anderen, nämlich den in Brüssel. Das hat jedoch auch Vorteile, denn je mehr die Spielregeln in der EU vereinheitlicht werden, desto weniger kann die deutsche Bevölkerung über eine nationale Sonderwirtschaftszone benachteiligt werden. Eines Tages werden damit z.B. auch Renten und Lebensarbeitszeit EU-weit gleich niedrig, bzw. hoch sein.

Europarechtler der alten Schule kennen noch die berühmte Trias des Bundesverfassungsgerichts: Solange I, Solange II, Maastricht. Die ist nun Makulatur. Seit dem jüngsten Paukenschlag des EuGH gibt es selbstverständlich auch keine Anwendungsfälle mehr für den berühmt berüchtigten „Ultra-vires-Akt„.

 

Update (24.12.2021): Frohe Weihnachten aus Bukarest.