Wenn der Kolumnist Martin R. in der LTO über die deutsche Rechtsgeschichte referiert, freue ich mich immer ganz besonders, denn so hatte ich das regelmäßig nicht in Erinnerung, zumindest soweit meine Erinnerung reicht. Aber man lernt nie aus, insbesondere ignoriert man nur allzu gerne, dass im Wesentlichen alles so geblieben ist, wie es früher einmal war. Wer sich z.B. wundert, warum man demnächst nur noch unter Polizeischutz baden darf, kann bei dem Kolumnisten nachlesen, dass Freibäder eigentlich schon immer ein Hort der Sittenlosigkeit waren, wo es permanent zu gewalttätigen oder gar sexuellen Übergriffen auf Badegäste kam. Dass dies in zeitgenössischen Filmaufnahmen nicht zu erkennen ist, liegt vermutlich einfach daran, dass sich die Täter dabei natürlich nicht gerne ablichten ließen. Die Urteile, die der Kolumnist in seinem Artikel zitiert, hat er sich offenkundig nicht ausgedacht. Es waren lediglich, auf die letzten 100 Jahre bezogen, nur relativ wenige, aber wen stört das schon? Der gute Wille zählt, nicht irgendwelche Statistiken.*

Versöhnlich ist jedenfalls sein Resümee zum Abschluss:

„Wo die Leute Regeln selbst aushandeln, besteht gemeinhin ein hohes Konfliktpotenzial. Fehlt es an Übung, zumal in diesem saisonalen Betrieb, braucht es Zeit, bis das „Mängelwesen“ seine sozialen Techniken zur neuen Institution ausgebaut hat.“

Viel Erfolg beim Aushandeln. Ein Hinweis auf die Anstaltsregeln der Badeanstalt kann dabei hilfreich sein.

 

* Der Faktenfinder der Tagesschau hat herausgefunden, dass es diesbezüglich gar keine Statistiken gibt. Mangels Daten gibt es wohl auch kein Problem.