Wie unserer Presse zu entnehmen ist, wurde die Tochter eines als persona non grata eingestuften russischen Publizisten „durch eine Autobombe getötet„. Die genaue Formulierung varriert, es ist jedoch überall die Rede von „getötet“. Insoweit dürfte hier von einem gezielten Framing auszugehen sein. Den Vogel abgeschossen, hat übrigens die Tagesschau. Dort ist die Rede von einer Autoexplosion und einem mutmaßlichen Anschlag.

Richtig gewesen, wäre die Formulierung „ermordet“, denn Mörder ist gem. § 211 Abs. 2 StGB, wer einen Menschen mit gemeingefährlichen Mitteln tötet.

Wer genau bei dem Attentat ermordet werden sollte, ist aus juristischer Sicht unbeachtlich. Sollte es in der Tat die „Falsche“ getroffen haben, ist das kein fehlgeschlagener Versuch, den „Richtigen“ zu ermorden, sondern ein sog. „error in persona„. Das ist bereits seit 1859 ständige Rechtsprechung.

Wer hier als Täter in Betracht kommt, ist unklar. Extrem wahrscheinlich ist natürlich, dass es der ukrainische Geheimdienst war. Es kann allerdings auch eine bislang unbekannte Widerstandsgruppe gewesen sein, oder ein x-beliebiger Fanatiker, wie der Mörder Robert Kennedys. Wir werden es nie erfahren.

 

Update (23.08.2022): Vielleicht werden wir es doch erfahren. Wenn man den Namen der Tatverdächtigen Ukrainerin googelt, findet man u.a. ein Foto von einem Dienstausweis. Selbstverständlich wird die Echtheit angezweifelt. Alles andere wäre auch überraschend gewesen.

Update (06.10.2022): Der eigenen Glaubwürdigkeit zuliebe, schließt man sich, entgegen der Meinung von Expert:innen, der Vermutung des Gegners an.