Der ehemalige BILD-Chefredakteur Julian „I’ll be back“ Reichelt hat sich auf Youtube zurückgemeldet und fordert zum Teilen seines Skandal-Videos über den Verfassungsschutz auf. Na gut, dann machen wir das doch mal…

 

Quelle: Julian Reichelt auf Youtube

 

Was ist dazu zu sagen?

Nun, zum einen ist auf die Entstehungsgeschichte des Verfassungsschutzes hinzuweisen, auf den Alliierten Polizeibrief aus dem Jahre 1949. Darin wurde der Bundesregierung erlaubt (Synonym für „angeordnet“), einen Inlandsnachrichtendienst zum Regierungsschutz zu errichten. Der erste Präsident dieses Nachrichtendienstes war der von den Briten favorisierte Dr. Otto John. Das war wohl auch der Grund, warum im Jahre 1950 unter Adenauer auch noch der konkurrierende Friedrich-Wilhelm-Heinz-Dienst geschaffen wurde. Der Namensgeber wiederum hatte im Krieg selbstverständlich auch Kontakte zum Widerstand und wurde für diese Aufgabe als „zuverlässig“ eingestuft. In der Bevölkerung hatten solche Personen damals zumeist noch keinen guten Ruf.

Ein weiteres Detail, das unbedingt zur Einschätzung beachtet werden muss, ist der Umstand, dass die Kern-Strafnorm, mit welcher der Verfassungsschutz operiert hat, § 128 StGB, die Geheimbündelei, im Jahre 1968 von der Großen Koalition und ihren SPD-Justizministern abgeschafft wurde. Das war eine der zentralen Maßnahmen, mit denen Gustav Heinemann, der übrigens zuvor noch selbst vom Verfassungsschutz beobachtet worden war, das Comeback einer kommunistischen Partei in Westdeutschland ermöglichen wollte. Mit Abschaffung der Geheimbündelei wurden dem Verfassungsschutz de facto die Zähne gezogen und die Unterwanderung der Gesellschaft und der Marsch durch die Institutionen durch Linksradikale ermöglicht. Nachdem dies offenbar gelungen ist und das Bundesamt für Verfassungsschutz nun sogar einer SPD-Innenmisterin untersteht, die selbst Kontakte in die linksextreme Szene hat, ist es natürlich auch nicht verwunderlich, sondern naheliegend, dass man die erfolgreiche Machtübernahme gegen reaktionäre Kräfte verteidigen möchte.

Was darf der Verfassungsschutz eigentlich?

Der Verfassungsschutz ist ein Nachrichtendienst ohne Polizeibefugnis. Er darf Personen mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen, das heißt, er ist dazu nicht mehr auf Amtshilfe der NSA abgewiesen, welche die gesamte Kommunikation ohnehin überwacht. Ferner darf er sog. „V-Leute“ einsetzen, was jedoch nur bei Organisationen Sinn macht. Er wäre schon sehr sonderbar, wenn sich im Umfeld von Einzelpersonen irgendwelche Unbekannte vorstellen, die eine Bekanntschaft beginnen wollen. Gut, es ist natürlich nicht ausgeschlossen. Der Verfassungsschutz kann auch auf Daten anderer Behörden zurückgreifen, z.B. darf er Schulakten einsehen, wo bereits im Kindesalter Informationen, z.B. über die charakterliche Zuverlässigkeit, gesammelt werden.

Last but not least hat nicht nur der amtierende Bundespräsident in seiner Jugend, mit Ende 20, Artikel für einen DDR-finanzierten Verlag geschrieben, der vom Verfassungsschutz beobachtet wurde, auch die Nachfolgeorganisation der SED wurde über Jahrzehnte observiert. Was hat das alles gebracht? Selbstverständlich überhaupt nichts. Der Verfassungsschutz ist eine Art „Bogeyman„, ein Gespenst unter dem Bett, vor dem zwar alle Angst haben, weil eine Beobachtung stigmatisierend wirkt, aber in Wirklichkeit ist er für rechtstreue Privatpersonen, die nicht im öffentlichen Dienst arbeiten, relativ harmlos. Da man gegen Einzelpersonen kein Vereinsverbot aussprechen kann, kommt als Verfahren, das auf Basis der Erkenntnisse dieser Behörde eingeleitet werden kann, nur die Grundrechtsverwirkung gem. Art. 18 GG in Betracht. Diesbezüglich gab es bislang vier Anträge, von denen keiner erfolgreich war.

COINTELPRO-Maßnahmen, wie sie aus den 60ern vom FBI aus den USA bekannt sind, bzw. Zersetzungsmaßnahmen in Anlehnung an DDR-Vorbilder, werden in der BRD durch nichtstaatliche Akteure, sog. „Aktivisten„, durchgeführt, schon allein deshalb, um Skandale, wie z.B. Watergate, zu vermeiden. Bemerkenswert ist übrigens auch das Framing der Süddeutschen Zeitung einer 1,1 Kilo Kugelbombe als „nicht erlaubtem Feuerwerkskörper“. Inwieweit sog. „Zivilgesellschaften“, die vom Familienministerium gefördert werden und nicht mehr notwendig verfassungstreu sein müssen, mit Informationen vom Verfassungsschutz versorgt werden, ist unklar. Es sprechen jedoch gewisse Indizien dafür, insbesondere bei sog. „Recherche-Portalen“ ohne Impressum.

 

Nachtrag (16.06.2022): Reichelt legt auf Twitter nach.

Das ist pure Angstmacherei, mit der vermutlich eine Schweigespirale erzeugt werden soll.