Die LTO berichtet über eine Unterlassungsklage bezüglich der sog. „Wannseekonferenz 2.0“, indem sich die Beteiligten angeblich mit eidesstattlichen Versicherungen überbieten. Die einen versichern an Eides statt, dass sie bestimmte Dinge nicht gesagt hätten, die anderen versichern an Eides statt, dass sie es jedoch so verstanden hätten.

Worum geht es bei solchen eidesstattlichen Versicherung überhaupt? Es geht um das Glaubhaftmachen von Tatsachen im einstweiligen Rechtsschutz. Wenn die Zeit drängt, lässt sich keine aufwendige Beweisaufnahme durchführen. Deshalb reicht es aus, wenn der Antragsteller seine Behauptung im Wege der eidesstattlichen Versicherung glaubhaft macht. Sollte sich später im Hauptverfahren herausstellen, dass er gelogen hat, hat dies strafrechtliche Konsequenzen, vgl. § 156 StGB.

Entscheidend ist, dass nur erhebliche Tatsachen glaubhaft gemacht werden müssen. Es wäre z.B. völlig egal, ob auf dem Treffen Erdbeertorte oder Schokosahnetorte serviert wurde. Eine dementsprechende eidesstattliche Versicherung ginge ins Leere. Ein anderes Problem ist die Beweisbarkeit der Nichtexistenz von Tatsachen. Manche behaupten, man könne nur beweisen, was geschehen ist, aber nicht, was nicht geschehen ist. Im vorliegenden Fall geht es genau darum, was nicht gesagt wurde. Dies ergibt sich allerdings im Umkehrschluss daraus, was gesagt wurde. Was wurde denn gesagt?

Die eidesstattliche Versicherung der Gegenseite, die offenbar im Wege einer Schutzschrift gemacht wurde, wie man das Gesagte verstanden hat, dürfte offenkundig unbeachtlich sein. Was man zwischen den Zeilen gelesen hat, ist keine Tatsache, sondern eine Meinung. Meinungen sind dem Beweise nicht zugänglich. Genau das ist der Grund dafür, warum es die Meinungsfreiheit gibt. Unter die Religionsfreiheit fällt die Tatsachenbehauptung, Gott existiere.

Die Kernaussage des Artikels lautet, dass es sich bei der Berichterstattung durch den sog. „Faktenchecker“ hauptsächlich um Meinungen von Journalisten handelt. Meinungen als Fakten darzustellen, war der eigentliche Clou der gesamten Aktion. Kommet man damit durch? Es sieht zumindest danach aus.

 

Nachtrag (27.02.2024): Die Bundesregierung ist vermutlich nicht das Recherchenetzwerk reingefallen. Gewisse Indizien deuten vielmehr darauf hin, dass die Operation koordiniert erfolgte. Das Motiv könnte die Durchsetzung des Demokratiefördergesetzes sein. Andernfalls wurde es sehr schnell konzipiert.

Update (04.03.2024): Ein Faktencheck zum Faktencheck, diesmal von der ARD.