Heute morgen gegen 6:30 Uhr wurde auf Radio FFH eine weitere Folge ihres Lügendetektor-Formats „10.000 € für die Wahrheit“ angekündigt. Der heutige Kandidaten wurde für ein Vorgespräch zugeschaltet. Im Laufe der Unterhaltung stellte der Moderator die Frage, ob der Kandidat schon mal was auf der Arbeit geklaut habe. Der Kandidat bejahte diese Frage. Herzlichen Glückwunsch! Das ist ein Kündigungsgrund, sogar bei geringwertigen Sachen, wie z.B. ein Stück Bienenstich von der Kuchentheke. Die berühmte Kassiererin Emmely hat ihr Verfahren zwar letztinstanzlich gewonnen, aber das lag nur daran, dass sie bereits 31 Jahre im Betrieb war. Grundsätzlich geht eine solche Kündigung durch.

Verbraucher-Tipp: Sollten Sie selbst einmal an einem solch „lustigen“ Radio-Format teilnehmen und der Moderator stellt ihnen eine Frage, auf die sie gegenüber der Staatsanwaltschaft die Aussage verweigern dürften, haben Sie ein Problem. Der Gewinn, die 10.000 €, sollte zumindest höher sein, als die Abfindung, die es bei einer außerordentlichen Kündigung nicht gibt.

 

Nachtrag (01.11.2023): Ein Fall des LAG Köln zeigt, dass es auch anders geht. Dort reichte der Diebstahl dreier Holz-Paletten nicht zur Kündigung aus. Mal entscheiden Gerichte so, mal entscheiden sie anders. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Rechtssicherheit ist ein überkommenes Konzept.