Laut der Hessenschau vermutet das LG Frankfurt, dass Anwaltskanzleien Künstliche Intelligenz (KI) nutzen, um massenweise Kläger für Bagatellverfahren zu gewinnen. Das ist eine waschechte Verschwörungstheorie. Im Gegensatz dazu wird beim LG Frankfurt bereits KI zur Unterstützung eingesetzt. Das ist eine Tatsache. Was ist der große Unterschied zwischen Verschwörungstheorie und Tatsache, werden Sie vermutlich fragen: Der große Unterschied ist, dass die vermeintlichen Verschwörer das Tatgeschehen nur noch nicht explizit eingeräumt haben. Scherz! Die Indizienlage dürfte allerdings eindeutig sein.

Eine interessante Zusatzfrage stellt sich für Praktiker: Wie kann es überhaupt zu solchen Massenverfahren kommen? Ist das nicht ein Paradebeispiel für ein sofortiges Anerkenntnis gem. § 93 ZPO? Wenn schon eine KI nach Abfrage einer entsprechenden API-Schnittstelle am Flughafen feststellen kann, wozu man sich bei der Verbraucherzentrale sogar eine App runterladen kann, dass der Tatbestand einer Verspätungsentschädigung vorliegt, sollte es die Fluggesellschaft eigentlich auch wissen. Unter diesen Bedingungen kann man bei klarem Verstand nur kooperativ sein, oder es fehlt die nötige Einsicht.