Laut Medienberichten soll Alec Baldwin nun doch wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden.

Was war geschehen? Bei einem Filmdreh hatte er mit einer geladenen Requisitenwaffe eine Kamerafrau erschossen. Bei der Vorbereitung der Szene hatte die zuständige Pyrotechnikerin („Armorer“) versehentlich die Munition vertauscht. Sie wurde dafür auch angeklagt, aber offenbar reicht das nicht.

In Deutschland hätte Baldwin Glück gehabt, denn in dieser Konstellation wäre natürlich niemals Anklage erhoben worden. In den USA, wo man bei der Rechtsanwendung eher kreativ vorgeht, kann natürlich jedes Ergebnis rauskommen. Vielleicht wird Baldwin verurteilt, vielleicht wird er freigesprochen. Niemand kann es erraten. Vielleicht wird auch noch der Regisseur angeklagt, oder der Drehbuchschreiber, oder der Hersteller der Waffe, oder der Hersteller der Munition, oder der Verkäufer derselben. Niemand kann es erraten. Deshalb sind die USA auch das Land der unbegrenzten Möglichkeiten.

 

 

Aufhänger für den Fahrlässigkeitsvorwurf ist eine Pflichtverletzung. Selbige wird heutzutage üblicherweise durch den Schaden indiziert. Immer, wenn ein Unglück eingetreten ist, muss es einen Schuldigen geben. Zufälle sind ausgeschlossen. Was die Pflichtverletzung angeht, so wird sie üblicherweise ex-post bestimmt. Ein sog. „Experte“, der in seinem ganzen Leben noch nie auch nur den geringsten Fehler gemacht hat, erläutert als Sachverständiger die aus seiner Sicht pflichtgemäße Vorgehensweise, die jedes denkbare Risiko mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen hätte. Alec Baldwin hätte vermutlich vor Benutzung der Requisitenwaffe die Unbedenklichkeitsbestätigung eines „Unfehlbaren“ einholen müssen. Hat er nicht gemacht. Da hat er Pech gehabt.

Update (07.03.2024): Die „Waffenmeisterin“ wurde mittlerweile wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Warum dies ein schlechtes Zeichen für Baldwin sein soll, kann ich allerdings nicht erkennen. Diese Schuldige reicht hier völlig aus, um den Unrechtsgehalt der Tat zu erfassen. Der Rest war ein sog. „Unfall“.