Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des OVG Koblenz hat in der FAZ seine Privatmeinung zur Gesundheitspolitik zum Besten gegeben. Das ist in dieser bestimmenden Form durchaus ungewöhnlich, nicht zuletzt, weil Richtern gem. § 39 DRiG ein Mäßigungsgebot auferlegt ist. Wie soll ein Verfassungsrichter unparteilich wirken, wenn er in den Medien bereits seine Meinung zu politischen Entscheidungen geäußert hat? Ist dieser Gastbeitrag quasi seine vorweggenommene Befangenheitserklärung, oder wie darf man das verstehen?

Was mich an dem Aufsatz ganz besonders stört, ist dass er hat das Wort Gewissensentscheidung in Anführungszeichen gesetzt hat. Das wirkt zynisch.

Darin zeigt sich für mich ein grundlegendes Problem mit Art. 38 GG. Nun mag es durchaus sein, dass dieser Experte über ein ausdifferenziertes Gewissen verfügt, als so mancher Bundestagsabgeordneter:innen, und vermutlich auch deutlich qualifizerter ist, aber das ist völlig wurscht. Ihn hat niemand gewählt, jedenfalls nicht ins Parlament. Für die Überprüfung von Bundesgesetzen ist er im Übrigen auch gar nicht zuständig. Diesbezüglich kann er allenfalls eine Richtervorlage gem. Art. 100 GG machen. Dass dieser SPD-nahe Jurist von der FAZ für seine plumpe Agitation eine Plattform bekommt, spricht Bände.