Um der CDU zumindest scheinbar ein schärferes Profil zu geben, wurde jüngst der Generalsekretär ausgetauscht. Der „Neue“ haut zu Beginn seiner Amtszeit gleich mächtig auf den Putz und fordert kurzen Prozess für Gewalttäter in Freibädern. Das klingt erst mal ganz nett, wird aber nicht funktionieren.

In der Tat gibt es in der StPO ein „beschleunigtes Verfahren„. Davon wird in der Praxis jedoch kaum Gebrauch gemacht. Hier gibt es zudem einen ganz konkreten Grund, warum dieser Vorstoß mit Sicherheit scheitern wird: Die Beschuldigten sind regelmäßig Jugendliche, bzw. junge Erwachsene, bei denen noch das JGG einschlägig ist. Damit gilt auch § 79 JGG. Damit hat sich diese Forderung in der Praxis erledigt. Schon allein zur Altersbestimmung müssen im Zweifel beim Großteil der Beschuldigten zusätzliche Ermittlungen stattfinden. Wie immer bei den Scheinhardlinern von der CDU: Viel Wind um Nichts.

P.S.: Bei den sog. „Klimaklebern“ wird auch nicht im beschleunigten Verfahren geurteilt.