Die WELT titelt, dass sog. „Umweltschützer“ die Bundesregierung verklagt haben. In Wirklichkeit hat ein Verein, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Klage erhoben. Es geht mal wieder darum, die Bundesregierung zur Einhaltung irgendwelcher Vorgaben zu zwingen. Insoweit ist auf die vergleichbare Konstellation der EU-Vertragsverletzungsverfahren zu erinnern.

Die FU-Berlin hat 2021 zu dem Thema eine Übungsklausur ins Internet gestellt. Im Lösungsvorschlag kommen die Klausurersteller zu dem Ergebnis, eine allgemeine Leisungsklage sei zulässig, aber unbegründet. Das ist falsch. Eine solche Klage ist bereits unzulässig, weil es am Rechtsschutzbedürfnis fehlt.

Der Titel kann nicht vollstreckt werden.

Das kann man sich relativ einfach klarmachen: Man kann die Bundesregierung nicht in Beugehaft nehmen. Mann kann auch kein Zwangsgeld gegen sie festsetzen. Last but not least, kann man auch keine Ersatzvornahme durch Gerichtsvollzieher oder einen Statthalter anordnen. Mit anderen Worten, es geht gar nichts. Insoweit läuft auch § 35 BVerfGG leer, denn es ist egal, wie lange die Weisen aus Karlsruhe grübeln, es wird nichts dabei herauskommen.

Das hat sowohl systematische, als auch historische Gründe. Systematisch handelt es sich um eine Konstellation der Über-/Unterordnung. Der Untertan kann von der Obrigkeit nichts verlangen. Genausowenig, wie man Kaiser Wilhelm II. verklagen konnte, „herrliche Zeiten“ herbeizuführen, genausowenig kann man die Bundesregierung auf gutes Wetter verklagen. Machen Sie sich klar: Das Klima ist nichts anderes, als das Wetter über einen bestimmten Zeitraum. Die sog. „Klimaziele“ sind nichts anderes, als quantifizierte Allmachtsphantasien, die als Hebel zur Einführung des Klimakommunismus dienen. Die Bundesregierung ist in höherem Sinne ein Dienstleister. Sie schuldet Bemühung, aber keinen Erfolg. Wer mit ihrer Leistung nicht zufrieden ist, kann eine andere Regierung wählen. Könnte man Regierungshandeln per Klage erzwingen, wäre das Demokratieprinzip durchbrochen und der Richter König.

Historisch gesehen, handelt es sich bei der BRD um ein Produkt alliierten Nation-Buildings. Es ist ein Staat, der von den Besiegten im Auftrag der Sieger geschaffen wurde, um den Status Quo, die Niederlage Deutschlands, zu verewigen. Bis 1955 galt Besatzungsrecht, d.h. die Bundesregierung musste den Anordnungen der Alliierten Hohen Kommission zwingend Folge leisten. Selbstverständlich konnte die Bevölkerung der BRD daran auch im Klagewege nichts ändern. Dass Bürger Adenauer durch Gerichte zum Handeln zwingen, wäre ja noch schöner gewesen. Das System lässt sich nur intern verklagen. Im Übrigen gibt es in der BRD auch noch kein Klima-Ermächtigungsgesetz. Die Bundesregierung kann gar nicht durchregieren, selbst wenn es sie wollte.