Die diesjährige Frühjahrskonferenz der Justizminister hat eine Zusammenstellung ihrer Entschlussempfehlungen ins Netz gestellt.

Es beginnt natürlich demonstrativ mit dem Kampf gegen Rechts Verfassungsfeinde, bzw. diejenigen, die der Verfassungsschutz dafür hält. Sie sollen künftig nicht mehr in den juristischen Vorbereitungsdienst eingestellt werden. Weil ihnen damit auch das 2. Staatsexamen versperrt wird, kommen sie grundsätzlich weder für den Justizdienst, noch für die freie Anwaltschaft in Frage. Ein faktisches Berufsverbot klingt zwar ungewöhnlich, ist es jedoch nicht wirklich. Bereits die bösen Nazis hatten in § 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums eine ähnliche Regelung, die natürlich auch die ausnahmslos verbeamteten Rechtsreferendare betraf. Dasselbe gab es später in Form des Adenauer-Erlasses und des Radikalenerlasses auch in der BRD. Es hat sich über die Jahre lediglich die Stoßrichtung geändert. Als die Rechten an der Macht waren, ging es fast ausnahmslos gegen die Linken. Seitdem die Linken nach ihrem Marsch durch die Institutionen an der Macht sind, läuft es eben andersrum. Im Ergebnis heißt das, dass der neuste Trend, Referendare wieder zu verbeamten, um sie an die beamtenrechtliche Treuepflicht (vgl. § 8 HBG) zu binden, wieder verschwinden dürfte. Es war zu teuer. Als kleines Schmankerl am Rande ist noch zu erwähnen, dass der amtierende Bundespräsident auch mal ein Problem mit dem Verfassungsschutz hatte.

Der nächste Punkt ist die Anhebung der Streitwertgrenze an Amtsgerichten von 5.000€ auf 8.000€. Praktische Auswirkung hat dies kaum, denn das Verfahren vor Amtsgerichten unterscheidet sich von den Landgerichten nur in wenigen Punkten. Natürlich entfällt insoweit auch der Anwaltszwang, aber auch das dürfte in der Praxis kaum eine Rolle spielen. Die Richter am Landgericht werden entlastet, die Richter am Amtsgericht müssen es auffangen.

Was ich persönlich für wichtiger halte, ist die Haftpflicht für E-Scooter und für Anbieter von künstlicher Intelligenz. Die Haftpflicht wird das Geschäftsmodell der E-Scooter-Verleiher ruinieren. Das ist schade, wo die Dinger doch gerade bei Aldi verkloppt werden. Ok, vielleicht sind sie auch deshalb so billig. Die Haftung der KI-Anbieter ist zwar gut gemeint, wird jedoch in der Praxis zu unüberwindlichen Beweisschwierigkeiten führen. Eine KI ist letztlich ein Summe von Datenpunkten, bei denen niemand mehr erklären kann, wie sie eigentlich zustande gekommen sind. Im Ergebnis kann damit nur eine unwiderlegbare Verschuldensvermutung funktionieren. Eine Haftungsausnahme, wie sie z.B. in § 1 Nr. 5 ProdHaftG vorgesehen ist, wäre weder zielführend, noch sinnvoll.

Last but not least, der Klopper zum Schluss: Man möchte prüfen, ob die Sperrung von Nutzer-Accounts bereits bei erstmaligen „schwerwiegenden“ Verletzungen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Internet möglich ist. Diese Eingrenzung ist erforderlich, da sog. „Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens“ ein gewisses Maß an Spott dulden müssen, weil sie durch ihre Stellung im Rampenlicht auch viele Vorteile genießen. Wer in der Küche steht, darf sich nicht über die Hitze beschweren. Fraglich ist natürlich, wer letztlich darüber entscheiden soll, was „schwerwiegend“ ist. Damit wären wir wieder bei der KI gelandet, denn Zensur wird künftig automatisiert erfolgen. Wer die KI anlernt, hat als menschliches Artefakt Einfluss auf das Ergebnis.

P.S.: Wie die Zensur funktioniert, die ChatGPT „less toxic“ macht, hat das Time Magazine recherchiert. Stichwort: „Ethical AI„.