Thomas de Maiziere, seines Zeichens nicht nur Ex-Bundesinnenminister, sondern auch Angehöriger einer berühmten Familie von Staatsdienern, hat sich für eine umfassende Staatsreform ausgesprochen und möchte insbesondere den sog. „Ausnahmezustand“ regeln. Seine Begründung ist, dass Krisen zur Normalität geworden seien. Damit liegt er sicherlich nicht falsch, zumindest was die selbstgemachten Krisen anbetrifft, für die er im Übrigen wohl auch ein winziges bisschen mitverantwortlich sein dürfte. Bei fast zwei Millionen von „Tausenden“ zu reden, deutet jedenfalls auf grobe Fahrlässigkeit hin. Gell?

Kleiner Rückblick: Gegen Ende der Weimarer Republik wurde es in Anbetracht der chaotischen Mehrheitsverhältnisse im Reichstag zunehmend populärer, mit Hilfe von Notverordnungen zu regieren. Da sich die BRD in der Tradition der Weimarer Republik versteht, macht es durchaus Sinn, diese Möglichkeit auch im heutigen „Weimar 2.0.“ einzuführen. What could possibly go wrong? Es gibt sogar schon eine entsprechende Regelung, Art. 119 GG, die jedoch nur einen beschränkten Anwendungsbereich hat und seit 1953 faktisch leerläuft.

Wenn der Staat in der Dauerkrise, die kein Indiz dafür ist, dass etwas mit unseren „Werten“ nicht stimmt, sondern glasklar von den üblichen Verdächtigen verantwortet wird, mal so richtig auf den Putz hauen will, macht er es über ein Ermächtigungsgesetz. Da dieser Name jedoch aus historischen Gründen negativ besetzt ist, müsste man natürlich ein deutlich schöneres positiveres Framing wählen, wie es zuletzt z.B. beim „Gute-KiTa-Gesetz“ der Fall war.