…ist nach Ansicht des AG Osnabrück der 30-jährige Vergewaltiger einer 15-Jährigen. Es soll ihr ferner auch noch ein halbes Gramm Cannabis übergeben haben. Für den Angeklagten spreche, dass er angeblich zum ersten mal Alkohol getrunken hatte. Zudem sei die Intensität der Vergewaltigung aus rein rechtlicher Sicht am unteren Rand gewesen (Merke: Er wurde per DNA-Analyse überführt). Last but not least könne er so die 3.000 Euro Schmerzensgeld erarbeiten, was ihm im Gefängnis vermutlich eher nicht gelungen wäre. Dass der Titel erst in 30 Jahren verjährt, lassen wir einfach mal außer Betracht.

Entschieden hat den Fall übrigens ein Jugendschöffengericht, d.h. der Vorsitzende wurde durch zwei Jugendschöffen, einen Mann und eine Frau, bei der Urteilsfindung unterstützt. Es ist zwar selten, aber möglich, dass der Berufsrichter überstimmt wird. Es kann natürlich auch sein, dass die beiden Männer die Frau überstimmt haben. Vielleicht wurde auch der männliche Schöffe überstimmt. Das werden wir nie erfahren, denn es gilt das Beratungsgeheimnis.

Ob die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat, ist nicht überliefert.