Im Jahre 1948 haben die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet haben. Deren Artikel 1 lautet:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“

Das sind nichts anderes, als die Ziele der Freimaurerei. Dies wiederum ist auch kein Wunder, denn die Vereinten Nationen waren ein Lieblingsprojekt des Freimaurers Franklin D. Roosevelt, das von seinem Nachfolger, dem Freimaurer Harry S. Truman, fortgesetzt wurde. Das mag man begrüßen, oder nicht.

Man darf nicht übersehen, dass es sich bei den „Menschenrechten“ um ein sog. „soziales Konstrukt“ handelt. Mit einem Grizzlybären im Yellow Stone Park können Sie nicht über ihre „Menschenrechte“ diskutieren. Davon hat er noch nie etwas gehört. Wenn Sie sich am Südpol in der Basehose vor ihr Zelt setzen, dann nimmt die Außentemperatur auf ihre „Menschenrechte“ auch keine Rücksicht. „Menschenrechte“ sind eine Erfindung von Menschen, um Anspruchsgrundlagen zu schaffen. Unter Anspruch versteht man das Recht, von einem Anderen ein Tun, Dulden oder Unterlassen fordern zu können.

Aus dem Unterlassen lassen sich Schadensersatzansprüche, Beiseitigungsansprüche und Unterlassungsansprüche konstruieren. Aus der Duldung lässt sich ein Aufenthaltsrecht ableiten und sogar ein Recht auf Toleranz. Der letzte Punkt, das aktive Tun, hat es in sich, denn er kann konkret dazu führen, dass Versorgungsansprüche entstehen. Der jeweilige Anspruchsinhaber hat es leicht, denn sein Anspruch ergibt sich allein aus seiner realen Existenz als Mensch. Der Anspruchsgegner hat es nicht so leicht, denn er muss jeweils auf seine Kosten erfüllen. Er muss seine Ernte mit Menschen teilen, die nichts gesäht haben. Im Zweifel muss er sogar seine Unterkunft mit ihnen teilen. Anfänglich ließen sich diese „Menschenrechte“ nicht einklagen, aber wer die Berichterstattung in den Medien verfolgt, sieht auf den ersten Blick, dass sie zunehmend Eingang in die Gesetze finden, das SGB hat mittlerweile 14 Bücher, und auch ohne rechtliche Verpflichtung von Regierungen notfalls freiwillig in Form von staatlichen Hilfsfonds umgesetzt werden, die letztlich mit Steuergeldern finanziert werden. Was damit komplett unter den Tisch fällt, ist die Selbstverantwortung. Wer für Andere arbeiten muss, ist deren Sklave.

Die Menschenrechte, die als Konzept so wundervoll klingen, führen zu Pflichten und damit zur Unfreiheit und zur Knechtschaft. Machen Sie sich das klar. Die Abwehr fremder Ansprüche, spielt im bundesdeutschen Verständnis von Landesverteidigung keinerlei Rolle mehr. In der Schweiz ist dies z.B. anders.

Aktuell gibt es 8 Milliarden Inhaber von Menschenrechten und damit 8 Milliarden potentielle Anspruchsteller auf diesem Planeten. Tendenz: Steigend.