Der Focus berichtet heute – einen Tag vor dem 1. April – über sensationelles BGH-Urteil, wonach ein Immobilienkäufer die Maklerprovision wegen eines formalen Fehlers in der Widerrufsbelehrung zurückverlangen konnte. Vor zwei Jahren hat der Focus bereits über ein ähnlich sensationelles BGH-Urteil berichtet. Vor drei Jahren hatte auch schon n-tv einen Gastbeitrag über ein solch sensationelles BGH-Urteil veröffentlicht. Der letzte Satz lautete: Der BGH bestätigte damit seine frühere Rechtsprechung. Nein, wirklich? Also das kommt jetzt wirklich unerwartet, finde ich zumindest.

Merke: Ja, Widerrufsbelehrungen können Fehler enthalten. Das ist zwar sehr selten, kommt jedoch in der Praxis hin und wieder vor. Natürlich kann man die Widerrufsbelehrung kostenpflichtig von einem Experten prüfen lassen, es sei denn, man kann ihn aufgrund eines formalen Fehlers hinterher auch um seinen Lohn prellen. Das wäre natürlich besonders makaber, aber letztlich von ihm selbst verschuldet, denn auch Experten machen hin und wieder Fehler.