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Vorab, bevor ich zu Jura gewechselt bin, habe ich Informatik studiert. Noch vor einem Jahr hätte ich gesagt, dass die KI nicht in der Lage ist, die aktuelle Rechtsprechung abzubilden. Der Grund ist relativ simpel: Ein neues Urteil, das die bisherige Rechtsprechung über den Haufen wirft, kann nicht vorher eintrainiert worden sein. Schlimmer noch, was die KI noch vor einem Jahr ausgespuckt hat, war regelmäßig falsch. So zumindest meine Einschätzung.

Die Entwicklung auf dem KI-Sektor verläuft jedoch exponentiell, und so kann man heute sagen, dass die neuste Generation der KI durchaus brauchbare Ergebnisse liefert. Da die Justiz zunehmend KI einsetzt, ist es kein Wunder, wenn dabei am Ende auch KI herauskommt. So ist die KI mittlerweile in der Lage, z.B. sog. „Steuersparmodelle“ aus dem Internet zu falsifizieren.

Im Ausland ist KI bereits zur Rechtsberatung zugelassen, in manchen Ländern sogar zur Rechtsdurchsetzung. Nicht so jedoch in Deutschland, zumindest vorerst. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz darf Rechtsberatung nur erteilen, wer dort aufgeführt ist. Auch vor Gericht herrscht – zumindest im Zivilrecht – ab dem Landgericht Anwaltszwang. Wichtiger Punkt: Eine KI ist auch nicht haftpflichtversichert.

Was hält Anwälte davon ab, ihr gesamtes Auftragsvolumen von einer KI bearbeiten zu lassen? Die Antwort ist auch hier relativ simpel: In der Regel das Gesetz, insb. die DSGVO, Das GeschGehG, § 43ff BRAO, § 2 BORA und § 203 StGB. Das grundsätzliche Problem bei KI ist aus dem Zweiten Weltkrieg bekannt: Feind hört mit. Was man einem der üblichen Anbieter anvertraut, sickert in dessen Wissensschatz ein und kann gegen sie verwendet werden.

Keine Angst, das alles klingt schlimmer, als es ist. Natürlich ist es möglich, KI unterstütztend einzusetzen, man muss allerdings wissen, wie. Dies hat auch durchaus praktische Vorteile. Die KI kann nicht nur eine nützliche Zweimeinung beisteuern, auf deren Basis Erfolgsaussichten beurteilt werden können, sie kann z.B. auch verhindern, dass wichtige Aspekte übersehen werden. Insoweit sollte man Vorurteile abbauen und die Vorteile in den Vordergrund stellen.

Muss ein Anwalt ein solches Angebot machen? Selbstverständlich nicht. Er ist dazu ausgebildet und mehrfach geprüft, eigenständig arbeiten zu können. Der Einsatz von KI ist natürlich ein Zusatzaufwand. Wenn Sie dies wünschen, kann ich dieses Anliegen gerne prüfen und ggf. auch praktisch umsetzen.