Der Focus berichtet über ein Schreiben der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft Lörrach, wonach ca. 40 Mietern das Mietverhältnis gekündigt werden soll, weil die Stadt das Gebäude zur Unterbrinung Geflüchteter nutzen möchte. Am Ende des Artikels wird auch noch der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes in Baden-Württemberg mit der Aussage zitiert:
„Die Unterbringung von Flüchtlingen ist laut Mietrecht kein Kündigungsgrund. Ein dummdreistes Schreiben von der Wohnbaugesellschaft, das leider nur die Stimmung gegen Flüchtlinge anheizt.“
Da wäre ich vorsichtig. § 573 BGB ist nicht abschließend formuliert, was Sie an dem Wörtchen „insbesondere“ erkennen. Es gab auch schon einen Fall, wo ein deutsches Amtsgericht im Sinne der Geflüchteten entschieden hat. Zitat:
Die Klägerin hat vernünftige und billigenswerte Gründe für die Rückgabe der vom Beklagten bewohnten Wohnung. Die Klägerin ist verpflichtet, Obdachlose und Asylbewerber, die ihr zugewiesen werden, unterzubringen. Die Vierzimmerwohnung des Beklagten ist hierfür gut geeignet.
Was „billigenswert“ ist, entscheiden Richter. Deshalb werden diese in Deutschland auch von speziellen Gremien gewählt. Besonders makaber ist natürlich, dass der Beklagte – offenbar ein Autochthoner – neben dem Rauswurf aus „seiner“ Wohnung auch noch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hatte.
Wie kann es „billigenswert“ sein, dass im Mietrecht sog. „Inländer“ benachteiligt werden können, obwohl es doch eigentlich um die Abwägung zwischen Mensch und Mensch gehen sollte. Die einfachste Erklärung wäre, dass man sich bei der Bundestagswahl schlichtweg verwählt hat. Man wollte das Klima schützen, oder mehr soziale Gerechtigkeit, und im Ergebnis fliegt man nun aus „seiner“ Wohnung. Das trifft die Sachlage jedoch nicht wirklich, denn die gesamte Problematik wird natürlich von außen aufgezwungen, insbesondere durch supranationale Organisationen, wie z.B. der EU, in denen Deutschland seit dem Amsterdamer Vertrag überstimmt werden könnte, sofern hier aufgrund eines Betriebsunfalls ausnahmsweise mal die Falschen regieren sollten.
Nachtrag (26.02.2023): Man soll die Leser angeblich zur aktiven Mitarbeit anregen, daher folgende Übungsaufgabe: Besteht ein Zusammenhang zwischen >> dieser << Überschrift und >> dieser << Überschrift? Mögliche Antworten: Ja/nein/vielleicht.