Die BILD-Zeitung behauptet, ein brisantes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes hege Zweifel an der Neutralität des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere des Präsidenten Prof. Dr. Stefan Harbarth LLM Yale. Wo soll das alles enden, wenn dies schon der Wissenschaftliche Dienst gemerkt hat?

Mich erinnert diese Schlagzeile an die vermeintliche Scherzfrage: Ist der Papst katholisch? Manche Äußerungen deuten darauf hin, dass er Freimaurer ist.

Worauf will ich hinaus? Unser Bundesverfassungsgericht war noch nie „neutral“, weil es von Anfang an nicht neutral besetzt war. In den Biographien der ersten Besetzung findet sich praktisch durchgehend ein Muster: Die Richter waren fast ausnahmslos ehemalige KZ-Häftlinge, Emigranten, im Widerstand gewesen, oder sonstwie Verfolgte des NS-Systems. Als Musterbeispiel möchte ich den ehemaligen Vorsitzenden des 2. Senats und Vizepräsidenten Rudolf Katz anführen. Er erfüllte die Merkmale eines typischen NS-Verfolgten und emigrierte deshalb rechtzeitig in die USA. Dort war er in sozialistischen Netzwerken tätig. Nach seinem frühzeitigen Tod wurde er durch Friedrich Wilhelm Wagner ersetzt, auch ein Emigrant war und darüber hinaus auch noch ein Freimaurer. Seit den Anfrangstagen werden die Richterposten am Bundesverfassungsgericht politisch besetzt. Es gibt CDU-nahe Richter, SPD-nahe Richter, FDP-nahe Richter und Richter:innen, die den Grünen nahestehen. Es gibt jedoch keinen einzigen Richter, der mit Parteipolitik nichts zu tun hat.

Natürlich ist offenkundig, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht keine Rechtsbeugung begehen, obwohl sie es sanktionslos könnten, denn das Bundesverfassungsgericht genießt mangels übergordneter Instanz faktische Immunität, aber es sollte auch klar sein, dass die Richter entsprechend ihrer persönlichen Einstellung entscheiden. Sie sind durch die Bank zuverlässig. Wenn es darum geht, Entwicklungen in der Bundesrepublik durchzusetzen, die sich bereits zuvor in den USA durchgesetzt haben, dann ist auf das Bundesverfassungsgericht 100% Verlass. Kein Parlament hat die Gesellschaft so sehr verändert, wie dieses Gericht. Jede einzelne Entscheidung, die es selbst als Meilensteine aufzählt, hat das alte Deutschland ein Stück mehr abgeschafft.

Natürlich gibt es auch im Bundesverfassungsgericht Bestrebungen zur richterlichen Selbstbeschränkung, um juristischem Aktivismus entgegenzuwirken. Die entsprechende Entscheidung stammt allerdings aus dem Jahre 1973 und diese Richter sind schon längst im Ruhestand. Im Übrigen erging sie zum Grundlagenvertrag, der gegen den Widerstand Bayerns durchgewunken wurde. Die berühmte Entgleisung Herbert Wehners, setze ich als bekannt voraus.