Im Zusammenhang mit dem Mord an einer 15-Jährigen u.a. durch einen 13-Jährigen, hat der Bundesjustizminister die Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre abgelehnt. Vor wenigen Tagen durfte man morgens beim Frühstück eine Doku über die sog. „Wendemorde“ bewundern. Dabei ging es u.a. um einen Serienmörder, der nach der Wende auf freien Fuß gesetzt wurde, weil seine Taten rückwirkend nach westdeutschem Jugendstrafrecht beurteilt wurden. Für heute Abend ist bei Radio FFH das Thema Strafmündigkeit im Rahmen der Serie „Advokaten des Bösen“ angekündigt. Offenbar sieht die Propaganda Handlungsbedarf, die öffentliche Meinung im Sinne des Status Quo zu beeinflussen. Deshalb folgende Anmerkungen zur Klarstellung:

Im Ur-StGB aus dem Jahre 1871 lag die Strafmündigkeit in Deutschland bei 12 Jahren, wo sie in Frankreich z.B. immer noch liegt. In der Weimarer Republik, dem heimlichen Vorbild der Bundesrepublik, wurde die Strafmündigkeit von Jugendlichen auf 14 Jahre angehoben. Das Ergebnis war, dass die organisierte Kriminalität – analog zu den sog. „Ringvereinen“ – auch bei Jugendlichen Einzug hielt. Kriminelle Jugendbanden waren damals keine Seltenheit, sondern ein „Bürgerschreck“. Im Jahre 1939 erließen die Nazis anlässlich des Krieges die „Verordnung zum Schutz gegen jugendliche Schwerverbrecher“. Die Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre erfolgte jedoch erst im Jahre 1943, als sich so langsam die Niederlage abzeichnete.

Dann kam mit Kriegsende eine Zäsur.

Im Rahmen der Entnazifizeriung wurde fast die gesamte deutsche Professorenschaft an den Universitäten ausgetauscht. Es wurden neue Professoren eingesetzt, die sich nachweislich gegen das Dritte Reich positioniert hatten, wie z.B. der Emigrant Theodor Adorno. Eines seiner Studienobjekte, in dem eigens für ihn geschaffenen Lehrstuhl an der Universität Frankfurt, war die sog. „Authoritäre Persönlichkeit„. Dazu muss man wissen: Die Soziologie ist keine Naturwissenschaft, sondern eine Geisteswissenschaft, und damit nach Popper eine „Pseudowissenschaft„. Kokret ging es Adorno um Marxismus.

Das Ergebnis war im Jahre 1953 die erneute Anhebung der Strafmündigkeit auf 14 Jahre. Damit wurde ein staatliches Sanktionsvakuum erzeugt, um die Jugendlichen von dem Einfluss sog. „authoritärer Persönlichkeiten“ zu schützen. Es gab zwar immer noch das Elterliche Züchtigungsrecht, aber dieses unterlag dem privaten Opportunitätsprinzip, d.h. wenn die Eltern den Jugendlichen nicht züchtigen wollten, dann geschah einfach nichts. Das Jugendamt konnte zwar tätig werden, aber nicht im Wege der Sanktion. 1972 wurde das Züchtigungsrecht von Lehrern endültig bundesweit (d.h. auch in Bayern) abgeschafft. Im Jahre 2000 folgte das Elterliche Züchtigungsrecht, das zumeist vom Vater, der authoritären Persönlichkeit schlechthin, praktiziert wurde. Bereits 1969, mit der Machtübernahme der SPD, wurde vom Bayrischen Rundfunk für die ARD die Kinderserie „Das feuerrote Spielmobil“ produziert, die den Vater als den Elternteil darstellt, der daheim rumschreit. Typische krypto-kommunistische Propaganda im Kinderfernsehen, „Rappelkiste“ lässt grüßen.

Ist es seither besser geworden, oder wird es sukzessive schlimmer? Die Frage können Sie sich selbst beantworten, jedenfalls ist das Erklärungsmodell vollständig: Die Gewaltexzesse krimineller Jugendlicher, die nicht zuletzt dadurch bedingt sind, dass diese Jugendlichen auf den Trichter gekommen sind, dass ihnen nicht mehr passieren kann, als ein Gespräch mit einem Psychologen, ist quasi ein Kollateralschaden, der beim Kampf gegen den Faschismus billigend in Kauf genommen wird. Selbstverständlich wird sich daran auch nichts änderen. Das wäre ja noch schöner. Was die CSU im Bundestag will, interessiert sowieso niemanden. Das ist reine Klintelpolitik für Hinterwäldler, die man sich leisten kann, weil sie natürlich offenkundig keine Folgen hat.

Wenn es um die Strafmündigkeit geht, stellt sich zwangsläufig auch die Frage nach dem Zweck von Strafe. Dazu gibt es viele Theorien. Früher stand die Sühne bzw. die Vergeltung im Vordergrund, mittlerweile geht es nur noch um Prävention. Diese Prävention tritt in zwei Formen auf, der Generalprävention (Abschreckung) und der Spezialprävention (Umerziehung). Die Hinrichtung des Attentäters Guy Fawkes in England im Jahre 1606 durch Vierteilung sollte in erster Linie Nachahmer abschrecken. Ähnliche Motive verfolgten die Hexenjäger im 30-jährigen Krieg, denn der Schritt vom Protestanten, der sich von der römisch-katholischen Kirche abgewendet hatte, zum Ketzer war nicht weit. Heutzutage, im Zeitalter der Soziologen und Sozialwissenschaftler, geht es praktisch nur noch um Spezialprävention. Der Straftäter wird einem psychisch Kranken gleichgestellt, den es im Stuhlkreis zu therapieren gilt. Die gesamte Bundesrepublik ist im Prinzip eine Freiluftanstalt, in der die Deutschen seit 75 Jahren vom Nationalsozialismus kuriert werden. Ein Ende ist nicht in Sicht.

 

 

Exkurs: Die „Authoritäre Persönlichkeit“ basiert im Kern auf der marxistischen Milieutheorie. Der Mensch wird als das Ergebnis seiner Umwelt verstanden. Die Zwillingsforschung, die ursprünglich antrat, die Milieutheorie zu beweisen, lieferte jedoch leider nicht die gewünschten Ergebnisse. Damit schließt sich auch hier der Kreis: Die „Authoritäre Persönlichkeit“ ist pseudowissenschaftlicher Humbug. Das ist tragisch, denn die Große Strafrechtsform basierte auf der Annahme, dass Menschen völlige Willenfreiheit hätten. Das Konzept der Spezialprävention, das auf Franz von Liszt zurückgeht, ist heute herrschende Meinung. Darüber kann man sich aufregen und durch entsprechende Pressemeldungen bestätigt fühlen, aber ändern kann man daran natürlich nichts.