Zur Abrundung des letzten Beitrags folgt eine Tabelle, bis zu welcher Gewinnchance eine gerichtliche Rechtsverfolgung im Bezug auf den jeweiligen Streitwert (noch) keinen einen positiven Erwartungswert aufweist. Die Berechnung beruht dabei allein auf den Prozesskosten der ersten Instanz.

             Streitwert            Prozesskosten               Gewinnchance
420,36 € 420,36 € 50,00%
500,00 € 420,36 € 45,67%
1.000,00 € 682,60 € 40,57%
2.500,00 € 1.567,56 € 38,54%
5.000,00 € 2.288,46 € 31,40%
10.000,00 € 4.090,70 € 29,03%
25.000,00 € 5.849,20 € 18,96%
50.000,00 € 8.605,46 € 14,68%
100.000,00 € 12.068,46 € 10,77%
250.000,00 € 19.764,96 € 7,33%
500.000,00 € 29.772,96 € 5,62%

 

 

Die wichtige Erkenntnis lautet: Bei einem geringen Streitwert ist die gerichtliche Rechtsverfolgung kaum lohnenswert, selbst wenn man mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mit einem Erfolg rechnen kann. In einem solchen Fall wäre eine außergerichtliche Rechtsverfolgung anzuraten. Auf der anderen Seite erweist sich die gerichtliche Rechtsverfolgung bei einem hohen Streitwert aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten fast immer als sinnvoll, selbst wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird. Zu bedenken ist jedoch, dass es in solchen Fällen nur selten bei dem Risiko einer Instanz bleiben wird.