Ein aktivistischer Blogger wurde vom LG Bonn wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Das ist nicht ungewöhnlich, denn ein Blog-Eintrag wird nicht anders behandelt, als beispielsweise ein Tweet in den sozialen Medien. Ungewöhnlich ist allerdings, dass die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Begründung folgt im letzten Absatz des Artikels:

„Im Oktober 2021 war Akif Pirinçci vom Bonner Landgericht wegen Beleidigung der Klimaschutzaktivistin Luisa Neubauer zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Da er wegen dieses Urteils unter laufender Bewährung stand, wird das heutige Urteil nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt.“

Deshalb ist es auch so wichtig, dass umstrittene Personen des öffentlichen Lebens, die tagtäglich Opfer von Hassattacken im Internet werden, tagtäglich Strafanzeigen erstatten. Professionelle Unterstützung erhalten viele mittlerweile von der Zivilgesellschaft, in diesem Fall von einer gemeinnützigen GmbH.