Die Urteilsformel im Strafprozess lautet: Im Namen des Volkes! In der Strafsache gegen <Angeklagter> wegen <Straftat> hat das <Gericht> aufgrund der Hauptverhandlung vom <Datum> an der teilgenommen haben <Verfahrensbeteiligte> für Recht erkannt: Der Angeklagte ist des schuldig des <Straftat> und wird deshalb zu <Strafe> verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der letzte Satz kann durchaus mediale Bedeutung erlangen, denn, dass man einem nackten Mann bezüglich der Verfahrenskosten nicht in die Taschen greifen kann, zeigt der Dresdner Juwelen-Raub. Dort hat man es geschafft, die Hauptverhandlung – trotz eindeutiger Beweislage – auf sage und schreibe 47 Verhandlungstage aufzublasen, so dass Verteidigerkosten in Höhe von 3,8 Millionen Euro entstanden sind, auf denen die Staatskasse nun offenbar sitzenbleiben soll. Die Strafrechtspflege ist zwar mehr oder weniger kostendeckend, aber hin und wieder gibt es auch mal massive Ausreißer. Den Verlust kann der Staat wieder reinholen, z.B. durch weniger Verfahrenseinstellungen gegen Auflagen, aber vom dem Imageschaden kommt die Justiz nicht so leicht runter, denn der Steuerzahler bleibt verunsichert. Das ist jedoch nicht die Schuld der Justiz, sondern des Gesetzgebers. Garbage in, garbage out.
Ein Teil der Kosten entstand für das Adhäsionsverfahren. In einem Strafprozess kann der Geschädigte seinen Schadensersatz im Adhäsionsverfahren geltend machen, ohne dafür noch mal zivilrechtlich klagen zu müssen. Dafür fallen auf Anwaltsseite gem. Nr. 4143 VV RVG zwei Verfahrensgebühren an. Da es hier um einen Schaden in einer Höhe von über 100 Millionen Euro ging, war der Gegenstandswert zwar entsprechend hoch, aber für die Verfahrensgebühr macht das keinen Unterschied. Es kann allenfalls wegen des Umfangs eine sog. „Pauschgebühr“ hinzukommen. Honorarforderungen in einer Höhe von über 240.100 Euro, was ca. 20.000 € pro Verteidiger entspricht, kann ich vor diesem Hintergrund jedoch nur als abenteuerlich bezeichnen. Dies alles ohne Gewähr, denn solche Fälle kommen in meiner Praxis nicht vor. Deshalb bin ich gespannt, was der Kostenrechts-Papst dazu sagen wird.