Am Hamburger Landgericht startet der Strafprozess gegen Steakhaus-Erbin Christina B., die angeblich hinter der gewaltsamen Entführung ihrer Kinder in der Silvesternacht 2023/2024 stecken soll, zumindest sind die Kinder hinterher bei ihr aufgetaucht. Interessant ist dabei nicht zuletzt die zweigleisige Verteidigungsstrategie, die auf unterschiedlichen Verteidigererklärungen beruht. Gut, es natürlich kann so gewesen sein, oder auch so, muss es aber nicht. Der Witz im Strafrecht ist, dass Angeklagte lügen, aber auch schweigen dürfen. In beiden Fällen wird ihre Aussage, zumindest was die entlastenden Gesichtspunkte anbetrifft, vom Gericht regelmäßig so gewertet, als ob sie geschwiegen hätten. Richter müssen nicht jeden Blödsinn glauben, nur weil er vom Angeklagten kommt, außer die Angeklagten belasten sich damit selbst. Die „unwiderlegbare Einlassung“ ist nur zu widerlegen, wenn sie erheblich ist. In der Regel präsentiert die Staatsanwaltschaft jedoch eine lückenlose Beweiskette, bei der es auf die Behauptungen der Angeklagten nicht ankommt.
Nice try, aber das dürfte höchstwahrscheinlich nichts werden.
Nachtrag (16.08.2025): Mittlerweile hat sich die Angeklagte zum Tatvorwurf eingelassen. „Bei den Überlegungen mit Sicherheitsexperten und Juristen sei sie immer davon ausgegangen, dass eine Rückholung auf legalem und gewaltfreiem Weg erfolgen müsse, sagte Block“. Na klar, nachdem ihre Juristen gescheitert waren, wovon hier auszugehen ist, gab es bestimmt noch eine Vielzahl legaler Möglichkeiten. Mir fällt zwar auf Anhieb keine ein, aber ich bin sicher, dass es bestimmt noch irgendwas gab. Was dann von diesen sog. „Sicherheitsexperten“ gemacht wurde, war es allerdings nicht. Verbotsirrtum?
Nachtrag 16.09.2025): Die Geschichte wird immer absurder.