Nach den Ereignissen in Solingen hat sich die Bundesregierung u.a. auf eine Verschärfung des Waffenrechts geeinigt.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf zwei Normen hinweisen:

  1. § 211 StGB verbietet Mord.
  2. § 42 WaffenG verbietet das Mitführen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen.

Haben diese Verbote im Zusammenhang mit Attentaten bislang irgendwas gebracht? Wohl eher nicht.

Das kommende Messerverbot wird natürlich auch Messer betreffen, die bislang nicht unter das Waffengesetz fallen. Insoweit sollen verdachtsunabhängige Stichproben erfolgen dürfen. Das heißt, neben den Unannehmlichkeiten für die Betroffenen wird die Sicherheit der Besucher solcher Feste damit letztlich dem Zufall überlassen, andernfalls müsste man Einlasskontrollen durchführen, wie z.B. an Flughäfen oder Gerichten. Ich prognostiziere, dass im Bezug auf die Stichproben das „Racial Profiling“ thematisiert werden wird. Um unvoreingenommen zu wirken, wird man auch harmlose Großmütter filzen müssen.